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Kühlschrankpickerl

Seit 30. November 2011 ist die Republik Österreich zur Rückzahlung aller Kühlgeräteentsorgungsbeiträge verpflichtet. Als UFH kümmern wir uns um die Abwicklung und die Auszahlung der Kühlschrankpickerlgelder an Sie als Konsument.

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Kühlschrankpickerl

Wir entsorgen Ihren alten Kühlschrank fachgerecht

Wer kann sich Geld zurückholen?

Als Käufer des alten Kühlgerätes können Sie Rückerstattungsansprüche geltend machen. Unternehmer oder Personen, die mit der Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Kühlgeräten betraut sind, können diese Ansprüche nicht geltend machen.

Die Ausnahme: Als Händler können Sie die Rückerstattung für Ihre Kunden beauftragen. Wenn Sie den Betrag an Ihre Kunden auszahlen – als Service und auf eigenes Risiko – müssen Sie das auf der Rechnung des Neugerätes ausweisen und vom Kunden bestätigen lassen. Reichen Sie das Pickerl ein, muss dies zusammen mit der Rechnung als Nachweis erfolgen. Diese Vorgehensweise empfehlen wir allerdings nicht. Denn die Rückerstattung erfolgt nur bei gültigem Kühlschrankpickerl. Die Gültigkeit des Anspruchs stellt ausschließlich UFH fest und nur gültige Kühlschrankpickerl werden ausbezahlt.

Wann müssen Sie das Pickerl gekauft haben?

Wenn Sie zwischen 18. Jänner 1993 und 12. August 2005 ein Kühlschrankpickerl erworben und bisher nicht eingelöst haben, können Sie einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Wie bekommen Sie Ihr Geld zurück?

1. Antragsformular ausfüllen:

Für die Auszahlung müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen. Alle UFH mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Zwecken der Rückvergütung verwendet und vertraulich behandelt.

2. Antragsformular verschicken:

Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag per Post ausreichend frankiert an UFH, PF 300, 1060 Wien oder per Fax an die Nummer 01/253 3033 1444 oder gescannt per E-Mail an info@ufh.at

Die Auszahlung erfolgt immer am Monatsende per Banküberweisung. Falls Sie länger als 4 Wochen auf die Auszahlung warten oder weitere Fragen haben, rufen Sie bitte das UFH-Infotelefon an (0810/144 166).

Welche Pickerl sind betroffen?

UFH-Entsorgungsplaketten

Die UFH-Entsorgungsplaketten wurden in den Jahren 1993 bis 1995 ausgegeben. Zwischen 18. Jänner und 13. Mai 1993 kosteten sie ATS 770,-. Dafür erstattet UFH den entsprechenden Betrag von EUR 55,96 zurück. Für die Plaketten, die bis 15. März 1995 um ATS 599,50 erworben wurden, erstattet UFH den entsprechenden Betrag von EUR 43,57 zurück.

PEG-Entsorgungsplaketten

Das von der Plattform Elektrogeräteentsorgung GmbH (PEG) betriebene System wurde im Mai 1995 von UFH übernommen. Das bedeutet, dass UFH im Rahmen seiner Rückzahlungsaktion auch für die PEG-Entsorgungsplaketten EUR 43,57 ausbezahlt.

UFH-Gutscheine

Für UFH-Gutscheine, die ab 16. März 1995 um ATS 100,- bzw. mit Einführung des Euro um EUR 7,27 verkauft wurden, erstattet UFH EUR 7,27 zurück.

Was ist mit Fremdplaketten?

Im Laufe der Jahre wurden nicht nur von UFH, sondern auch von einigen anderen Unternehmen Entsorgungsplaketten ausgegeben. Diese Plaketten, Gutscheine und Aufkleber anderer Systeme können von uns nicht bearbeitet werden. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Ausgabefirma.

Was ist mit dem Lampenpfand?

Das Lampenpfand erhalten Sie vom jeweiligen Händler retourniert, der es eingehoben hat. Weitere Auskünfte dazu erhalten Sie beim Bundesgremium des Elektrofachhandels.