FAQs für Hersteller / Importeure
Wann gelte ich als Hersteller bzw. Importeur?
Warum muss man als Hersteller diese finanzielle Belastung tragen?
Was für Verpflichtungen hat man?
Welche Dienstleistungen bietet das UFH als System an?
Woraus setzen sich die Kosten zusammen?
Ab welchen Zeitpunkt muss man zahlen?
Muss man an einem System teilnehmen?
Welche anderen Möglichkeiten gibt es noch, seiner Verpflichtung nachzukommen?
Wonach richtet es sich wie viel man zahlen muss?
Mit wem muss man einen Vertrag abschließen?
Für welche Elektro- und Elektronikgeräte übernimmt das UFH die Verpflichtungen?
Ab wann ist ein Gerät ein Elektro- oder Elektronikgerät?
Woher weiß man welche Geräte unter die Verordnung fallen und welche nicht?
Wo muss man sich registrieren lassen?
Welche Daten sind bei der Registrierung zu melden?
Bis wann muss man sich registrieren?
Was geschieht, wenn man sich nicht registriert?
An wen muss man die Anzahl der verkauften Geräte melden?
Was muss man alles melden?
Wie oft muss man melden?
Was ist, wenn man nur die selbst in Verkehr gesetzten Geräte zurücknehmen möchte?
Wer trägt die Finanzierung der Entsorgung von historischen Altgeräten?
Was ist unter Massenanteil zu verstehen?
Muss man auch jene Elektro- und Elektronikgeräte, die ins Ausland exportiert werden, melden?
Was ist mit jenen Elektrogeräten die nicht für den privaten Haushalt bestimmt sind?
Was ist unter der Sicherstellung der Finanzierung zu verstehen?
Werden die Hersteller überprüft und von wem?
Was wird geprüft?
Mit welchen Strafen haben Trittbrettfahrer zu rechnen?
Kleine Hersteller wollen keinen großen bürokratischen Aufwand haben, gibt es da eine Möglichkeit (Pauschallösung)?
Was hat es mit der Kennzeichnung auf sich?
Was macht die Koordinierungsstelle?
Wer betreibt die Koordinierungsstelle?
Wer finanziert die Koordinierungsstelle?
Wer informiert die Konsumenten?
Welche Regelungen gibt es im professionellen Bereich?
Wo liegt der Unterschied zwischen Elektrokleingeräte und Großgeräte?
Wie sieht die Elektroaltgeräte-RL-Umsetzung in anderen EU-Ländern aus?
Gibt es eine Rücklaufquote die man erreichen muss?
Wie sieht die Regelung aus, wenn man schon mit Entsorgern / Logistikern zusammenarbeitet, kann man diese beibehalten oder darf man nur mit einem UFH Partner zusammenarbeiten?
Wenn man EAG bei der 1:1 Rücknahmeverpflichtung zurücknimmt, muss man diese Geräte von gewissen Stoffen/Teilen entfrachten?
Was kostet dem Hersteller eine Teilnahme am System?
Gibt es eine Exportrückvergütung?
Ich bin Hersteller außerhalb Österreichs und habe in Österreich auch keine Fakturierung, muss ich mich dann registrieren lassen?
Gibt es eine Möglichkeit, um den Händler, der in Österreich als Importeur gilt, zu entlasten?
