FAQs für Händler
Mit welchen Änderungen müssen Händler rechnen?
Beziehen sich diese 150 m² auf die Gesamtverkaufsfläche oder die Elektroverkaufsfläche?
Welche Verpflichtungen hat man?
Warum gibt es diese Änderungen?
Ab welchem Zeitpunkt muss man als Händler Elektroaltgeräte zurücknehmen?
Kann mir ein System die 1:1-Rücknahme abnehmen?
Welche Geräte fallen unter die neue Verordnung?
Was passiert künftig mit Altlampen?
Welche Elektroaltgeräte muss man als Händler zurücknehmen?
Kann man für die Rücknahme von Elektroaltgeräte etwas verlangen?
Darf man auch für die Rücknahme von alten Kühlgeräten nichts mehr verlangen?
Welche Regelungen gibt es beim Verkauf über Versandhandel/Internet?
Wenn einer meiner Lieferanten aus dem Ausland fakturiert, gelte ich als importierender Händler, dann als Hersteller lt. Verordnung?
Was geschieht mit den derzeit verwendeten Plaketten/Gutscheine?
Was mache ich mit UFH-Kühlgeräte-Gutscheinen, die ich am 13.08.2005 noch auf Lager habe?
Wo kann man die Elektroaltgeräte abgeben?
Kann man die Elektroaltgeräte auch bei den kommunalen Sammelstellen abgeben?
Werden die Elektroaltgeräte vom UFH abgeholt?
Kostet die Abholung etwas?
Wo kann man eine Abholung melden?
Kann man Elektroaltgeräte auch selber zur Behandlung bringen?
Was geschieht, wenn man vom Kunden ein altes Elektrogerät entgegen nimmt, dieses repariert und weiterverkauft?
Wann kann man die Rücknahme von Elektroaltgeräten verweigern?
Muss man als Händler die Entsorgungskosten tragen, wenn man Elektrogeräte importiert?
Was ist, wenn man Elektrogeräte (über das Internet) ins Ausland verkauft?
Ab welchem Zeitpunkt muss man für die Entsorgung zahlen, wenn man Elektrogeräte importiert?
Kann man die Entsorgungskosten auf der Rechnung ausweisen?
Muss man mit jemandem einen Vertrag abschließen?
Woher weiß man, ob die Hersteller/Importeure von denen Elektrogeräte bezogen werden, registriert sind?
Darf ich (der Händler) dem Kunden für die Abholung eines Altgerätes etwas verrechnen?
Wenn einer meiner Lieferanten aus dem Ausland fakturiert, gelt ich als importierender Händler dann als Hersteller lt. Verordnung?
Was ist die rechtliche Grundlage für den Begleitschein?
Welche EAG sind gefährliche Abfälle?
Wer muss den Begleitschein ausfüllen?
Können alle EAG auf einem Begleitschein angeführt werden?
Wo kann der Händler den Begleitschein beziehen?
Welche Angaben muss der Händler machen?
Wo finde ich ein Verzeichnis über Abfallarten?
