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Das UFH Recycling Glossar

A

  • Abfallwirtschaft
    Begriff für die Summe aller Tätigkeiten und Maßnahmen, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aller Art zusammenhängen. Wird in der Regel für umweltschonende Konzepte zur Behandlung, Verwertung und Abfalllagerung verwendet.
  • Abfüller, Abpacker
    Darunter versteht man Unternehmen, die Waren oder Konsumgüter in Verpackungen abfüllen, abpacken oder mit Verpackungen in Verbindung bringen, um sie zu lagern, abzugeben oder zu transportieren. Zumeist bringen Abfüller bzw. Abpacker Verkaufsverpackungen für Endverbraucher in Verkehr.
  • Abgabestelle
    Ort, an dem Verpackungsmaterialien bzw. verpackte Waren oder Güter an den Endverbraucher abgegeben werden.
  • Altgeräte
    Ausrangierte elektrische und elektronische Geräte, die am Ende ihrer Gebrauchsdauer angekommen sind und als Abfall gelten. Wegen ihres Wertstoff- oder Schadstoffgehaltes werden Altgeräte getrennt von den anderen Abfällen eingesammelt. Für Geräte die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gesetzt werden, gibt es keine Teilnahmeverpflichtung an einem Entsorgungssystem. Der Hersteller/Importeur müsste in diesem Fall sämtliche Verpflichtungen selber erfüllen; vor allem müssen die nach dem 13. August 2005 verkauften Geräte individuell gekennzeichnet und anschließend an den Sammelstellen aussortiert werden.
  • Altgeräte (historische)
    Im Gegensatz zu sog. „neuen Altgeräten“ sind „historische Altgeräte“ solche, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden. Für sie gilt, dass der Hersteller/Importeur an einem Entsorgungssystem teilnehmen muss.
  • Altmetallabscheider
    Die Recyclingindustrie verwendet Metallabscheider bzw. Metalldetektoren, um Metalle in einem Stoffgemenge zu erkennen und auszusortieren. Dient dazu, bei der Verwertung sortenreine Abfallgruppen (Fraktionen) zu bilden.
  • Altstoffe

    Abfälle, die getrennt von anderem Müll gesammelt werden oder Stoffe, die durch eine Behandlung aus Abfällen gewonnen werden, um diese Abfälle nachweislich einer zulässigen Verwertung zuzuführen.

  • Anfallstelle
    Jener Ort, an dem Verpackungsmaterialien als Abfall anfallen.
B

  • Batterien-Recycling
    Batterien können heute je nach Batterietyp (z. B. Nasszellen, Akkumulatoren) unterschiedlich verwertet werden. In einer Destillationsanlage werden beispielsweise quecksilberhaltige Batterien vom giftigen Quecksilber befreit. Das Destillat wird anschließend in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt.
  • Batterie-VO
    Die Batterieverordnung regelt das Inverkehrsetzen von Batterien und Akkumulatoren in Österreich. Sie legt Schadstoffbeschränkungen, Kennzeichnung, sowie Registrierungs- und Meldeverpflichtungen fest und regelt auch die getrennte Sammlung, die Sammelziele, die stoffliche Verwertung und die Teilnahme an einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem neu. Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von Altbatterien und -akkumulatoren wurde mit BGBl. II Nr. 159/2008 am 15. Mai 2008 kundgemacht.
  • Beseitigung von Abfällen
    Abfälle, die nicht dem Recycling zugeführt werden können, müssen auf andere Art entsorgt werden. Dieser letzte Schritt der Abfallbehandlung ist dann nötig, wenn eine stoffliche Verwertung nicht möglich ist. Der Abfall wird dann in der Regel verbrannt oder deponiert. Bei der Beseitigung werden Abfälle (egal ob flüssig, fest oder gasförmig) an die Umwelt abgegeben. Um die Umwelt möglichst gering zu belasten, regeln spezielle gesetzliche Vorgaben, wie die Abfälle vor der Beseitigung zu behandeln sind.
  • Biogene Packstoffe
    Zu Packstoffen auf biologischer Basis (auch:biogene Packstoffe, biogene Verpackungen, Biokunststoffe, biologisch abbaubare Werkstoffe) zählen Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen, die für Verpackungszwecke eingesetzt werden und biologisch abbaubar sind, etwa Stärke, Stärkeblends sowie biotechnisch hergestellte Polymere wie Polymilchsäuren (PLA) oder Polyhydroxyalkanoate (PHA).
D

  • Differenzmengenlizenzierung
    Gilt laut Österreichischer Verpackungs-VO für sog. Selbsterfüller. Die Verpackungsverordnung lässt die Möglichkeit, die Verordnung „selbst zu erfüllen“. In diesem Fall sind die in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht bei einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem lizenziert. Selbsterfüller, die für einen Packstoff eine Rücklaufquote von mindestens 50 Prozent erreichen, erhalten für diesen Packstoff einen 10-Prozent-„Bonus“. Das bedeutet: Sie müssen nicht die Differenz auf 100 Prozent, sondern nur die Differenz auf 90 Prozent lizenzieren. Bei einer Rücklaufquote unter 50 Prozent für einen Packstoff ist die Differenz auf 100 Prozent bei einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem zu lizenzieren. (siehe auch: Komplementärmengenlizenzierung) Elektro-Altgeräte
E

  • EAG
    Elektro-Altgeräte
  • EAG-VO
    Die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten, BGBl. II Nr. 121/2005, die in Österreich am 30. April 2005 in Kraft getreten ist. Die Bestimmungen über die Rücknahmeverpflichtung und die Verpflichtung zur Finanzierung durch die Hersteller sind am 13. August 2005 in Kraft getreten.
  • Eigenimporteur
    Endverbraucher, der Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch aus dem Ausland nach Österreich einführt („Import“). Eigenimporte werden in der Regel durch Privatpersonen und nicht durch Händler vorgenommen.
  • Einwegbesteck und -geschirr
    Gefäße und Geräte, die in der Regel einmalig zum Kochen, Essen oder Trinken benutzt werden.
  • Einweg-Glasverpackungen
    Verpackungen wie Flaschen, Gläser, Phiolen, Flacons, Ampullen etc, die nach einmaligem Gebrauch nicht wieder befüllt werden
  • Elektroaltgeräte-Recycling
    Gebrauchte elektrische oder elektronische Geräte wie EDV- und Bürokommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik-Geräte, Geräte aus dem Haushalts- und Hobbybereich, Beleuchtungskörper, industrielle Großanlagen, etc. müssen heute sachgerecht recycelt werden. Durch moderne Recyclingtechniken ist eine 98-prozentige Rückgewinnung von Metallbestandteilen und Kunststoffgranulaten möglich.
  • Elektronikschrott
    Heute gebräuchlicher Sammelbegriff für alle ausrangierten, nicht mehr verwendeten elektrischen und elektronischen Geräte (Altgeräte).
  • Entpflichtung
    Die Möglichkeit für Elektro- und Elektronikgerätehersteller, sich durch Teilnahme an einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem von ihren Rücknahme- und Verwertungspflichten zu befreien.
  • Entsorgung
    Der Oberbegriff für das Entfernen von Müll und anderen nicht mehr benötigten Stoffen, die Sammlung von Abfällen, deren Befördern, Sortieren, Verwerten, Lagern und Behandeln bis hin zur Abfallbeseitigung.
  • Export (Verpackung)
    Ausfuhr von Verpackungen oder verpackten Waren oder Gütern aus Österreich.
  • Exportverpackung
    Spezielle Sicherung einer ins Ausland gelieferten Ware.
F

  • Ferrometalle
    Metallverpackungen aus Weißblech. Dazu zählen u.a. Weißblechgetränkedosen, Konservendosen, Umreifungsbänder und Beschläge.
  • Fraktion
    Bezeichnung für eine Gruppe vergleichbarer Materialien, die aufgrund ihrer stofflichen Zusammensetzung oder gleichen Bauart bei der Verwertung gemeinsam gesammelt werden. So bilden etwa beim Elektroaltgeräte-Recycling Leiterplatten, Batterien, Eisen- und Metallanteile und Kabel eigene Fraktionen.
G

  • Gasentladungslampen
    Elektrische Lichtquellen, die mit geringen Mengen Quecksilberdampf und Leuchtstoffen gefüllt sind. Die Lichterzeugung beruht auf der Gasentladung.
  • Gefährliche Abfälle
    In der Europäischen Union versteht man heute darunter Abfallstoffe, die gewisse Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen und somit eine potentielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt darstellen. Im Bereich „Elektroschrott“ zählen die Sammel- und Behandlungskategorien Kühlgeräte, Lampen und Bildschirmgeräte sowie gemischt gesammelte Kleingeräte zum gefährlichen Abfall. Kleingeräte, die sortenrein gesammelt werden und keine gefahrenrelevanten Inhaltsstoffe besitzen (z.B. Handys ohne Akkus), sind nicht als gefährlicher Abfall anzusehen.
H

  • Handelsagent
    Vermittler von Warenhandelsgeschäften.
  • Hausmüll
    Zum Hausmüll zählen alle Arten von Restabfällen, die aus privaten Haushalten stammen und von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern (z.B. Müll-Containern) in geregelten zeitlichen Abständen gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden. Der Hausmüll macht neben dem Sperrmüll, dem Bioabfall und den Bauabfällen den Großteil des Siedlungsmülls aus.
  • Hersteller
    Unternehmen, die Produkte, Verpackung oder Packhilfsmittel produzieren.
  • Hohlkörper
    Formstabile Behältnisse wie Becher, Flaschen, Kanister, Eimer und Fässer.
  • Holzverpackung
    Holzpackmittel oder Verpackungen aus Holz sind alle Arten von Einwegpaletten, Kisten und Transportverpackungen aus Holz, Holzboxen, Obststeigen, Holzkoffer u.a.m.
I

  • Import (Verpackung)
    Einfuhr von Verpackungen oder verpackten Waren oder Gütern nach Österreich
  • Importeure (Verpackung)
    Unternehmen, die Verpackungen oder Erzeugnisse, aus denen Verpackungen hergestellt werden, sowie Waren oder Güter in Verpackungen importieren.
  • Inverkehrsetzen (Verpackung
    Verpackungen oder verpackte Waren oder Güter die in Österreich erwerbsmäßig einer dritten Person übergeben werden.
K

  • Katalysator
    Ein Stoff, der durch Bildung aktiver Zwischenprodukte eine chemische Reaktion ermöglicht, beschleunigt oder in eine bestimmte Richtung lenkt.
  • Komplementärmengenlizenzierung
    Erreicht der Selbsterfüller eine Rücklauf- bzw. Erfassungsquote von weniger als 90 Prozent der von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien (je Packstoff), so ist er verpflichtet, die Differenz auf 90 Prozent bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu lizenzieren, sofern er mindestens eine 5O-prozentige Quote als Selbsterfüller erreicht. Wird diese 50-Prozent-Quote nicht erreicht, muss für die gesamte Differenzmenge auf 100 Prozent eine Systemteilnahme nachgewiesen werden.
  • Kraftpapiersäcke
    Unter Kraftpapiersäcken versteht man flexible Papierverpackungen mit einem Füllgutinhalt von mindestens 15 kg. Sie werden vor allem für das Verpacken und den Transport von staubförmigen und körnigen Füllgütern – etwa Baustoffe oder Düngemittel – eingesetzt. Die genaue Beschaffenheit eines Kraftpapiersacks richtet sich nach den Erfordernissen des jeweiligen Inhalts. Je nach erforderlicher Reißfestigkeit kann der Sack aus einer oder mehreren Lagen Papier bestehen oder mit einer Kunststoff(PE)-beschichteten Papierlage bzw. einer PE-Folie ausgestattet sein. Tragetaschen zählen nicht zu den Kraftpapiersäcken.
  • Kühlschränke

    Kühlschränke eignen sich aufgrund ihres FCKW-Gehaltes, aber auch wegen ihres Wertstoffpotentials für eine spezielle stoffliche Verwertung. Zunächst werden in den Aufbereitungsanlagen die Kälteöle, die FCKW-haltig sind, restlos abgepumpt. Anschließend erfolgt die Demontage der Bauteile durch die verarbeitende Industrie. In einem weiteren Arbeitsschritt wird das im Hartschaum enthaltene FCKW zurückgewonnen.


    Mehr Informationen: www.ufhrecycling.at
  • Kunststoffe
    Kunststoffe sind künstlich hergestellte Werkstoffe, die sich chemisch aus sogenannten Polymeren zusammensetzen und meist aus Erdölprodukten gewonnen werden. Sie werden heute in nahezu allen Verarbeitungsbereichen eingesetzt. So finden sie u.a. in der Verpackungsindustrie, in Haushaltsgeräten, im Elektronikbereich oder in der Bauwirtschaft Anwendung. Man unterscheidet eine Vielzahl unterschiedlicher Kunststoffarten, etwa Polyethylen, PVC, Polycarbonat und Polyester. Eine wertstoffliche Verwertung findet insbesonders bei LDPE-Folien und HDPE-Flaschen statt. Für gemischte und verbundene Kunststoffe bietet sich die rohstoffliche bzw. thermische Verwertung an.
  • Kunststoffe groß
    Dazu zählen Folienverpackungen von großen Einzelteilen, Folien- und Schläuche, große Styropor-Verpackungen, Hohlkörper mit mehr als 5 Liter Volumen, Kanister, Eimer, Fässer, etc.
  • Kunststoffe klein
    Damit sind Kunststoff-Verpackungen gemeint, die hauptsächlich in Haushalten und haushaltsähnlichen Einrichtungen anfallen. Etwa Schrumpffolien für Fleisch/Obst/Gemüse, Tragetaschen, Styropor-Verpackungen/Formteile, Chips, Hohlkörper mit weniger als 5 Liter Volumen, PET-Flaschen, Becher, Dosen sowie Gebinde für Körperpflegemittel, Spülmittel, Haushaltsreiniger und Waschmittel.
L

  • Letztverbraucher (Verpackung)
    Jeder, der Verpackungen bzw. verpackte Waren oder Güter zu seinem Ge- oder Verbrauch erwirbt
  • Letztvertreiber (Verpackung)
    Unternehmer, die Transport- oder Verkaufsverpackungen an Letztverbraucher abgeben.
  • Leuchtstoff
    Feste Stoffe, die durch Anregung mit kurzwelligem Licht, Ultraviolett oder Elektronenbeschuss sichtbares Licht erzeugen.
  • Leuchtstofflampen-Recycling
    Bis zu 95 Prozent der Materialbestandteile von Leuchtstofflampen und -röhren können heute durch Recyclingverfahren zurückgewonnen werden. Das abgesaugte Leuchtpulver und die Aluminiumendkappen werden in einer Quecksilberdestille weiterverarbeitet, das rückgewonnene Quecksilber wird danach an die weiterverarbeitende Industrie abgegeben. Die Endkappen werden eingeschmolzen und als Sekundäraluminium verwertet. Das schadstofffreie Glas gelangt ebenfalls in die Wiederverwertung.
  • Leuchtstoffröhre
    Eine Niederdruck-Gasentladungslampe, die innen mit fluoreszierendem Leuchtstoff beschichtet ist.
  • Lizenzentgelt, -tarif (Verpackung)
    Entgelt, dass sich aus der Menge der in Verkehr gesetzten Verpackungen errechnet und an das jeweilige Sammel- und Verwertungssystem, mit dem ein Lizenzvertrag abgeschlossen wurde, zu zahlen ist.
  • Lizenzierung
    Entpflichtungs- und Lizenzvereinbarung (ELV).
  • Lizenzpartner (Verpackung)
    Lizenzpartner sind Verpackungshersteller und -händler, Abfüller und Abpacker, Importeure sowie Hersteller oder Vertreiber verpackter Produkte. Der Abschluss eines Lizenzpartnervertrags befreit Unternehmen von ihren Pflichten aus der österreichischen Verpackungsverordnung.
  • Lizenzvertrag (Entsorgung)
    Vertrag mit einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem, um sich von seinen Rücknahme- und Verwertungspflichten zu befreien.
  • Lohnfertigung (Verpackung)
    Wenn ein Betrieb Arbeiten im Auftrag eines Dritten erledigt. Wer Verpackungsmaterialien zukauft, ist auch für deren verordnungskonforme Verwertung verantwortlich.
M

  • Materialverbunde (Verpackung)
    Als Materialverbunde bezeichnet man dauerhafte, vom Endverbraucher nicht leicht trennbare – also z.B. verklebte, verleimte, verschweißte, vernietete – Kombinationen von zwei oder mehreren unterschiedlichen Packstoffen. Besonders bei den Packstoffen Papier, Kunststoff und Aluminium sind solche Verbindungen häufig anzutreffen. Nicht als Materialverbunde gelten Kombinationen aus Packstoffen der gleichen Art wie etwa Papier/Papier, Papier/Pappe oder Kunststoff/Kunststoff.
  • Mehrweggebinde
    Verpackungen, die zur Wiederverwendung bestimmt sind.
N

  • Nachweis (Verpackung)
    Das Führen von Aufzeichnungen über zurückgenommene Verpackungsmaterialien und deren verordnungskonforme Verwertung. Dazu sind alle Hersteller, Importeure, Abpacker und Vertreiber von Transport- oder Verkaufsverpackungen verpflichtet.
  • Neu-Altgeräte
    Ein etwas unglücklicher Begriff, der sich im Zuge der Elektroaltgeräte-Verordnung eingebürgert hat. Im Gegensatz zu den „Alt-Altgeräten“ (auch: historische Altgeräte) sind Neu-Altgeräte solche Geräte, die erst nach Inkrafttreten einer gesetzlichen Rücknahmeverpflichtung in den Verkehr gebracht wurden. (Siehe auch: Altgeräte, historische)
P

  • Packhilfsmittel
    Alle Erzeugnisse, die zusammen mit Packmitteln zum Zweck der Verpackung, zum Verschließen, zum Versandfertigmache oder zur Kennzeichnung einer Ware bzw. eines Gutes verwendet werden. Packhilfsmittel sind beispielsweise Becher, Dosen, Einweg-Geschirr, Flaschen, Gläser, Kartons, Kisten, Paletten, Säcke, Schraubverschlüsse, Schrumpffolien, Tassen, Tragetaschen, Tuben, Wickelfolien etc.
  • Packmittel
    Sie dienen dazu, Waren oder Güter für Verkehrs-, Lager-, Transport-, Versand- oder Verkaufszwecke zu umschließen oder zusammenzuhalten. Beispiele: Packpapier, Karton.
  • Packstoff
    Materialien, die gewöhnlich für Verpackungen verwendet werden. In erster Linie zählen dazu Papier, Karton, Pappe und Wellpappe, Glas, Holz, Keramik, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Materialverbunde.
  • Palettenverpackung
    Eine spezielle Kunststoff-Verpackung, die hauptsächlich in industriellen oder gewerblichen Betrieben Verwendung findet. Beispiele: Schrumpf- und Stretchfolien, Hauben.
  • Primärverantwortliche
    Dazu zählt man Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen, sowie Abpacker, soweit es die von ihnen erstmals verwendeten Nicht-Serviceverpackungen betrifft. Auch Importeure sind für die Verpackungen der von ihnen importierten Waren oder Güter primär verantwortlich.
  • PRO EUROPE
    PRO EUROPE steht für: Packaging Recovery Organisation Europe s.p.r.l. Die 1995 gegründete Organisation mit Sitz in Brüssel organisiert das Nutzungsrecht am Markenzeichen “Der Grüne Punkt“ über Landesgrenzen hinweg und garantiert international tätigen Unternehmen in jedem der beteiligten Länder gleiche Bedingungen. Hauptzweck der Organisation ist es, Handelsbarrieren durch unterschiedliche nationale Verpackungskennzeichen und unterschiedliche Lizenzbedingungen zu vermeiden. Gesellschafter der Organisation - und gleichberechtigter Hauptlizenznehmer - kann jedes national anerkannte Sammel- und Verwertungssystem werden.
  • Produktverantwortung
    Das Prinzip der „Produktverantwortung“ ist die Grundlage für die Rücknahmeverpflichtung der Hersteller. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Hersteller auch die finanziellen Folgen für die Umweltauswirkung ihrer Produkte an deren Lebensende übernehmen sollen.
Q

R

  • Recycling
    Die Gewinnung von (Sekundär-)Rohstoffen aus Abfällen. Zum Recyceln eignen sich besonders Glas, Papier, Kartonagen, Eisen und Nichteisenmetalle. Für eine effiziente Verwertung ist es wichtig, dass die Wertstoffe möglichst sortenrein gesammelt werden und sich unterschiedliche Stoffgruppen bei der Abfalltrennung leicht lösen lassen. Finanziell interessant ist die Verwertung von gebrauchten Materialien nur dann, wenn die daraus entstehenden Produkte auch am Markt abgesetzt werden können. Nicht recycelter Abfall wird in der Regel durch Verbrennung beseitigt. Möglich ist jedoch auch eine energetische Verwertung: Hierbei wird der Abfall verbrannt, um Energie zu gewinnen.
  • Ressourcen
    Begriff für alle Ausgangsstoffe, Rohstoffe und Hilfsmittel, die benötigt werden, um ein bestimmtes Produkt – etwa ein Elektrogerät – herzustellen.
  • Rücklaufquote (Verpackung)
    Menge, der von bestimmten Unternehmen zurückgenommenen Verpackungsmaterialien im Vergleich zu den in Verkehr gebrachten.
S

  • Säcke lt. IGP-Tarif
    Säcke, für die der IGP-Tarif (Entsorgungstarif für best. Kunststoffverpackungen) in Anspruch genommen werden kann, sind Kunststoff-Verpackungen wie Düngemittelsäcke, Großsäcke (z.B. für Rohstoffe, Erden, Polstermöbel- und Matratzensäcke).
  • Sammel- und Verwertungs-System
    Unternehmen, die die Sammlung und Verwertung von Abfällen übernehmen
  • Selbsterfüller
    Alle Unternehmen, die sich keines Sammel- und Verwertungssystems bedienen, sondern selbst die Rücknahme- und Verwertungspflicht erfüllen.
  • Serviceverpackungen
    Transport- oder Verkaufsverpackungen wie Tragetaschen, Stanitzel, Säckchen, Flaschen oder ähnliche Umhüllungen, sofern diese Verpackungen in einer technisch einheitlichen Form hergestellt und üblicherweise in oder im Bereich der Abgabestelle befüllt werden.
  • Stoffliche Verwertung
    Die stoffliche (auch: werkstoffliche) Verwertung von Abfällen dient der Rückgewinnung bzw. Substitution von Rohstoffen in Form von Sekundärrohstoffen. Die Nutzung der stofflichen Eigenschaften von Abfällen für den ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke steht hier im Vordergrund. Ausgenommen ist die unmittelbare Energie(rück)gewinnung. Deshalb unterscheidet man auch zwischen der stofflichen und energetischen Verwertung von Abfällen.
T

  • Transporteur
    Unternehmer, der Waren ausschließlich zum Transport übernimmt (sofern er nicht zusätzliche Verpackungen für den sicheren Transport einsetzt).
  • Transportverpackung
    Jede Verpackungen, die dazu dient, Waren auf dem Weg vom Hersteller zum Vertreiber oder zur Abgabe an den Endverbraucher vor Schäden zu bewahren bzw. die aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs verwendet werden müssen (z.B. Fässer, Kisten, Kartons oder Schrumpffolien).
  • Trayfolien
    Im Sinne der Lizenzierung sind das Kunststofffolien aus LDPE (Abk. für: Low Density Polyethylen), die als Transportverpackungen eine gewisse Mindestanzahl an Verkaufseinheiten umschließen. Trayfolien, die mit einem Trageband versehen sind - sogenannte Multipacks - dienen als Konsumverpackung und sind keine Trayfolien im Sinne der Lizenzierung.
U

  • Umverpackung
    Dazu zählen Verpackungen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Etwa Verpackungen, die nur dem Zusammenpacken mehrerer Wareneinheiten dienen (z.B. Blister, Folien und Schachteln).
V

  • Verkaufsverpackungen
    Verpackungen wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Säcke, Schachteln, Schalen, Tragetaschen, Tuben oder ähnliche Umhüllungen. Auch Bestandteile von Verkaufsverpackungen, die vom Letztverbraucher oder einem Dritten in dessen Auftrag bis zum Verbrauch oder bis zum Gebrauch der Waren oder Güter, insbesondere als Träger von Gebrauchs- oder gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationen, verwendet werden. Erfüllt eine Verpackung sowohl die Aufgaben einer Verkaufs- als auch die einer Transportverpackung, gilt sie als Verkaufsverpackung.

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